AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Lukas Seifried, im Folgenden “LS-Event-DJ” genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:


1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn LS-Event DJ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.


3. Leistungen 
LS-Event-DJ bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Ausführung der DJ Tätigkeit und musikalischer Begleitung

(2) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(3) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal


4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (
http://www.gema.de/plz-suche/).

Hochzeiten und private Feiern sind von der GEMA befreit


5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Firmenkunden bezahlen die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise auch inklusive der gesetzlichen MwSt.  Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Bei einem Musikbeginn ab 3 Uhr fällt ein Spätzuschlag von 150 Euro pro Stunde an. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.


6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form (Fax, Post, E-Mail) zu erfolgen. Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Die Anzahlung von 300€ wird bei Stornierung nicht mehr rückerstattet. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet dies, dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen folgender Maßen gestaffelt sind:

bis 14 Tage nach Buchungsbestätigung frei.
bis 90 Tage vor dem Termin der Feier 300,- Euro.

bis 60 Tage vor der Veranstaltung:  50 % der gebuchten Variante.

bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der gebuchten Variante.

 

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung unter 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, beträgt die Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Variante.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens LS-Event-DJ ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch LS-Event-DJ Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen. Ist der Buchungseingang weniger oder mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, entfallen die 14 Tage kostenloser Stornierung.


7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei LS Event DJ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.


8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt ist LS-Event-DJ berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Verpflegung des Disc Jockeys
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) 

Speisen darf vom jeweiligen Auftraggeber selbst entschieden werden. 


10. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten dem DJ für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entstehen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.


11. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte dem DJ am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen. Bei entstandenem Schaden haftet der Veranstalter.


12. Zahlungsbedingungen
Ich bin grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Dem Auftraggeber werden verschiedene Möglichkeiten angeboten (Paypal, Rechnung, Vorkasse, Barzahlung). 


13. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die LS-Event-DJ Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von LS-Event-DJ für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von LS-Event-DJ 
erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch Mister Beat verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht LS-Event-DJ die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von LS-Event-DJ übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben LS-Event-DJ vorbehalten.


15. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen LS-Event-DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.


16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


17. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) und der OS-Plattform zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU finden Sie unter 
http://ec.europa.eu/consumers/odr


18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Share by: